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Dr. Anna Blume Huttenlauch von BLOMSTEIN: „Die Gründung der eigenen Kanzlei bietet viel Raum zum Neudenken und Gestalten“

2016 wird die Kanzleiboutique BLOMSTEIN als Spin-off der Kanzlei Freshfields gegründet. Dr. Anna Blume Huttenlauch gehört zu den Gründungspartner*innen und erzählt im Interview, welche Herausforderungen eine Kanzleigründung mit sich bringt, was sie anderen Gründer*innen empfiehlt und wieso sie sich für Kartellrecht begeistert.

Vor sechs Jahren ist die Kanzlei BLOMSTEIN mit einer Spezialisierung auf Vergabe-, Kartell-, Beihilfe- und Außenwirtschaftsrecht sowie Compliance an den Legal-Markt gegangen. Von Anfang an dabei: Rechtsanwältin und Partnerin Dr. Anna Blume Huttenlauch. „Die ersten Monate und Jahre waren eine besonders aufregende Zeit. Es ging darum, herauszufinden, wer wir sind und wer wir sein wollen“, erinnert sie sich. „Es war großartig, an der eigenen Marken- und Kanzleiidentität zu arbeiten, diese mitzuprägen und dann auch nach außen zu verkörpern. Dieser Prozess war sicher Highlight und Herausforderung in einem.“

„Die Gründungsphase ist abgeschlossen. Jetzt wollen wir uns weiter etablieren und wachsen.“

Inzwischen hat BLOMSTEIN einen festen Platz im Kanzleimarkt eingenommen. „Wir sind jetzt in eine neue Phase übergegangen“, so Huttenlauch. „Die Aufgabe besteht darin, als Kanzlei erwachsen zu werden. Wir haben die formenden Jahre hinter uns gebracht, konnten uns etablieren und konzentrieren uns jetzt auf unsere Weiterentwicklung. Wir sind inzwischen auf einem Level, auf dem hohe Ansprüche an uns gestellt werden. Und denen wollen wir natürlich gerecht werden“, so die Juristin. „Dabei wollen wir vor allem nachhaltig und in die Tiefe wachsen. Das bedeutet, dass wir derzeit nicht planen, weitere Praxisgruppen hinzuzunehmen. Wir sind sehr zufrieden mit unserer fachlichen Nische, wollen aber unsere Partnerebene vergrößern. Unser Associates-Team konnten wir seit der Gründung bereits verdoppeln.“ BLOMSTEINs Erfolg zeigt sich auch bei einem Blick auf das aktuelle Mandats-Portfolio: „Einen Teil unserer Mandant*innen haben wir bereits bei Freshfields beraten. Es ist toll, dass wir die Zusammenarbeit, zum Beispiel mit Vodafone – einem unserer wichtigsten Mandanten in der Kartellrechtspraxis – bei BLOMSTEIN weiterführen durften“, sagt Huttenlauch. „Zu diesen Mandant*innen der ersten Stunde gehören auch Anheuser Busch oder Axel Springer. Deren Vertrauen in uns macht uns sehr stolz.“

„Sich in innovative Businessmodelle einzudenken und international zu arbeiten, macht den Reiz des Kartellrechts aus.“

Als Neuakquisitionen sind in den letzten Jahren unter anderem Edeka, Lufthansa und Facebook hinzugekommen. Und natürlich Corporate-Kanzleien, die uns für das Transaktionsgeschäft hinzuziehen. „Darüber hinaus empfinde ich die Mandant*innen als besonders spannend, hinter denen ganz neue Businessmodelle stecken“, so Huttenlauch. „Es macht Spass, in innovative Bereiche, die auch wirtschaftlich neu sind, gemeinsam mit den Mandant*innen hineinzuwachsen.“ Genau hier liegt für die Juristin auch der besondere Reiz des Kartellrechts. „Der Bereich ist sehr vielseitig und eben sehr nah am Business. Wer das Businessmodell der Mandantin oder des Mandanten nicht versteht und den Markt dahinter nicht kennt, kann im Kartellrecht auch nicht gut beraten. Hinzu kommt, dass man hier unglaublich international arbeitet“, schwärmt Huttenlauch. „Rund 80 Prozent meiner Mandant*innen sind über die Welt verteilt oder in ihren Beratungsprodukten sehr international vernetzt. Aktuell arbeite ich zum Beispiel mit Kolleg*innen aus Marokko, Saudi-Arabien, Albanien, Australien, den USA und Brasilien an einem gemeinsamen Fusionskontrollverfahren.“

„Dass eine Prüfinstanz wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz uns beauftragt, ist ein Zeichen großen Vertrauens.“

Zu einem der größten bisherigen Erfolge zählt für Huttenlauch auch die Mandatierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. „Das BMWK hat uns bereits wiederholt angefragt, zu außenwirtschaftsrechtlichen Themen zu beraten. Das zeugt von großem Vertrauen – schließlich handelt es sich um die Behörde, die investitionskontrollrechtliche Anmeldungen prüft und außenwirtschaftliche Freigaben erteilt“, erklärt die Juristin. „Diese Organisation beraten zu dürfen, ist eine große Bestätigung unserer Kompetenz.“ Die junge Kanzlei ist auf Erfolgskurs – und arbeitet am nächsten Meilenstein: „Es ist großartig, Teil eines international arbeitenden Netzwerks zu sein. Deswegen wollen wir die Reputation, die wir uns in Deutschland und Europa bereits erarbeitet haben, auch international ausbauen. Unser Ziel ist es, dass man uns auch in den USA, im asiatischen Raum, in Südamerika oder in entlegeneren Teilen Europas ebenso selbstverständlich kennt.“

„Das Team ist unser größter Erfolgsfaktor. Wir arbeiten in entspannter Atmosphäre ambitioniert zusammen.“

Was BLOMSTEIN ausmacht, ist für Huttenlauch vor allem das einzigartige Team: „Auf Partnerebene sind wir ein eingespieltes Gründungsteam, das schon bei Freshfields zusammengearbeitet hat. Wir wissen, was wir wollen und ziehen an einem Strang – das ist eine hervorragende Basis“, erklärt sie. „Dass wir das erste Spin-off von Freshfields in diesem Bereich waren und gemeinsam einen mutigen Schritt gemacht haben, verbindet ebenfalls. Und diese Grundstimmung überträgt sich auf das gesamte Team. Unsere Hierarchien sind flach und Türen immer offen. Man kann sagen: Es herrscht eine im besten Sinne entspannte Atmosphäre, in der ambitioniert und ehrgeizig gearbeitet wird.“ Wer ebenfalls mit dem Gedanken spielt, eine eigene Kanzlei zu gründen, solle vor allem einfach loslegen, weiß Huttenlauch: „Man sollte sich nicht zu viele Gedanken machen. Hauptsache, die Grundlagen sind klar. Zum Beispiel die Frage, ob man ein reines Partnerteam sein will oder Associates hinzunehmen möchte. Daraus leiten sich unterschiedliche Herausforderungen ab. Ansonsten ergibt sich vieles, indem man einfach ausprobiert“, so die Juristin. „Wer lange in der Bubble einer Großkanzlei war, denkt bei der eigenen Gründung vielleicht, es genauso machen zu müssen. Sobald man aber startet, zeigt sich: Es geht auch anders. Es gibt viel zu entdecken, zu gestalten und neu zu denken.“

„Die digitale Wirtschaft und neue Marktdynamiken stehen für das Wettbewerbs- und Kartellrecht besonders im Fokus.“

Neue Prozesse und Strukturen halten auch im Wettbewerbs- und Kartellrecht Einzug – Stichwort: Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft. „Alles, was Digital Economy Plattformen und große Tech- Unternehmen mit innovativen Businessmodellen betrifft, steht im Fokus. Hier geht es um sehr junge Marktdynamiken, in denen sehr schnell monopolistische Strukturen entstehen – schneller als lang geglaubt“, sagt Huttenlauch. „Deswegen arbeiten Kartellbehörden und Gesetzgeber an neuen Tools, um diesen Entwicklungen früher zu begegnen und eingreifen zu können.“ Neben dem Wettbewerbs- und Kartellrecht hat sich die Juristin auch im Kunstrecht einen Namen gemacht. Eine ungewöhnliche Kombination? „Eine gewisse Nähe zu unserer Spezialisierung ist schon da – zum Beispiel zwischen Urheber- und Kartellrecht oder Kulturgüterschutz und Exportkontrolle“, erklärt sie. „Ich betreue einige kunstrechtliche Mandate. Mit diesem Fachgebiet habe ich mich bereits in meiner Doktorarbeit beschäftigt und war später auch journalistisch tätig, z.B. für das online Magazin artnet, wo ich eine Kolumne zu dem Thema mit ins Leben gerufen habe, für die Süddeutsche und die Frankfurter Allgemeine. Auch meine Zeit in New York war prägend. Kunstrecht ist dort – anders als bei uns – eine in Wirtschaftskanzleien etablierte Praxisgruppe.“ Besonders sichtbar wird Huttenlauchs Interesse an der Kunstszene in den eigenen Kanzleiräumen: Hier finden in Zusammenarbeit mit der Galerie Schwarz Contemporary und der Galerie Thomas Fischer regelmäßig Ausstellungen statt – sowie jeweils eine Vernissage mit geladenen Gästen. 

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