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Freshfields berät OSRAM beim Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit ams

24. September 2020 – Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer berät die OSRAM Licht AG nach der öffentlichen Übernahme durch die österreichische ams AG auch beim Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der Durchführung einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sowie bei den Finanzierungsabreden mit der ams AG.

Am 22. September 2020 haben die OSRAM Licht AG und die ams Offer GmbH, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der ams, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die ams Offer hält derzeit knapp 69 Prozent der OSRAM-Aktien. Vor dem Hintergrund des Vertrages hat die ams zudem eine Patronatserklärung für alle Verpflichtungen der ams Offer aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgegeben.

Der Unternehmensvertrag wird der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht am 3. November 2020 zur Zustimmung vorgelegt. Freshfields hat das Unternehmen bei der Vorbereitung der Hauptversammlung, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird, beraten und wird auch die Durchführung der Versammlung begleiten.

In Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von OSRAM und ams hat Freshfields das Unternehmen als Darlehensnehmerin beim Abschluss von Finanzierungsabreden mit ams als Darlehensgeberin beraten. Nach den Abreden wird ams dem Unternehmen eine Kreditlinie mit einer Laufzeit von zwölf Monaten über insgesamt bis zu 1,05 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Freshfields hat das Unternehmen bereits im Jahr 2019 umfassend zu den konkurrierenden Übernahmeangeboten von Bain Capital und Carlyle einerseits sowie von ams andererseits beraten. Freshfields hatte OSRAM des Weiteren früher zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, zur Kapitalmarktkommunikation sowie bei M&A-Transaktionen beraten.

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