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Freshfields berät TRATON bei verschmelzungsrechtlichem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der MAN

Frankfurt am Main, 30. Juni 2021 –
Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die TRATON SE beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der MAN SE durch TRATON als Hauptaktionärin beraten.

Die ordentliche virtuelle Hauptversammlung der MAN SE hat am 29. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 99,94 Prozent der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAN SE (Minderheitsaktionäre) auf TRATON (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 5 UmwG iVm. §§ 327a ff. AktG zugestimmt.

Zuvor hatte TRATON als Hauptaktionärin der MAN SE bereits am 28. Februar 2020 ein Übertragungsverlangen übermittelt und dieses Übertragungsverlangen am 8. Mai 2021 konkretisiert. Als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien erhalten die Minderheitsaktionäre der MAN SE eine Barabfindung in Höhe von 70,68 Euro je MAN-Stammaktie und je MAN-Vorzugsaktie.

Am 14. Mai 2021 haben TRATON und die MAN SE einen notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die MAN SE als übertragender Rechtsträger ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf TRATON als übernehmender Rechtsträger überträgt. Der Verschmelzungsvertrag sieht vor, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung der MAN SE auf TRATON die Minderheitsaktionäre der MAN SE ausgeschlossen werden.

Die Verschmelzung sowie der Squeeze-out bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in die Handelsregister von TRATON und der MAN SE.

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