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Freshfields berät Volkswagen zur geplanten Übernahme von Europcar

Frankfurt am Main, 29. Juli 2021 –
Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Volkswagen AG zum geplanten Übernahmeangebot für die Europcar Mobility Group („Europcar“) beraten. Der Autokonzern wird das Übernahmeangebot für die an der Euronext Paris notierte Gesellschaft in einem Konsortium mit dem Londoner Vermögensverwalter Attestor Limited und dem niederländischen Mobilitätsanbieter Pon Holdings B.V. abgeben. In einer Vereinbarung mit Europcar hat sich das Konsortium zu einem Angebotspreis von 0,50 Euro je Aktie verpflichtet, wobei dieser auf 0,51 Euro je Aktie steigt, wenn mehr als 90 Prozent des Aktienkapitals und der Stimmrechte übertragen werden. Dies entspricht einem implizierten Unternehmenswert von 2,9 Milliarden Euro. Das Übernahmeangebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 67 Prozent. Das Konsortium hat von Europcar-Aktionären, die insgesamt 68 Prozent der im Umlauf befindlichen Aktien halten, bereits verbindliche Zusagen zur Annahme des Angebots erhalten.

Freshfields hat Volkswagen und das Konsortium zu allen gesellschafts-, kapitalmarkt-, kartell-, und wirtschaftsrechtlichen Aspekten dieser grenzüberschreitenden Transaktion beraten. Dies umfasste sowohl die Gestaltung und Verhandlung des Konsortialvertrags mit Attestor und Pon als auch die Beratung zu Vereinbarungen des Konsortiums mit Europcar und den in Europcar investierten Fonds zur Unterstützung der Transaktion und der Einlieferung der von den Fonds gehaltenen Aktien in das Übernahmeangebot. Für Volkswagen als einen der weltweit führenden Autohersteller und Vorreiter beim Wandel zur emissionsfreien Zukunft der Mobilität bietet die Transaktion die Möglichkeit zur Schaffung einer führenden Mobilitätsplattform.

Die Transaktion unterliegt der Zustimmung der französischen Börsenaufsichtsbehörde AMF und der zuständigen Kartellbehörden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Übernahmeangebot bis Ende des dritten Quartals 2021 bei der AMF eingereicht wird und voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2021 oder des ersten Quartals 2022 abgeschlossen sein wird.

Auf Seiten der Volkswagen AG lag die gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Federführung bei Dr. Sebastian Pläster unter Mitwirkung von Gudrun Letzel. Der kartellrechtliche Workstream wurde von Dr. Markus Erdmann geleitet, unterstützt von Maylin Behm.

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