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Gleiss Lutz erstreitet vor dem OLG München für Burda und Noweda wichtigen Erfolg gegen missbräuchliches Verhalten des Herausgebers der „Apotheken Umschau“

Stuttgart, 1. Februar 2021 –
Die mylife media GmbH & Co. KG (ein Gemeinschaftsunternehmen der Hubert
Burda Medien-Gruppe und des Pharmagroßhändlers Noweda) ist Herausgeberin
des „my life“-Apothekenmagazins, einer neuen Apothekenkundenzeitschrift.
Der Wort & Bild Verlag gibt seit Jahrzehnten die „Apotheken Umschau“
heraus und war bislang praktisch alleiniger Anbieter von
Apothekenkundenzeitschriften. Den Markteintritt der neuen Zeitschrift
„my life“ versucht er durch missbräuchliche Praktiken zu behindern. Er
bietet seinen Apothekenkunden besonders günstige Digitalangebote,
verbunden mit der Bedingung, dass die von den Apotheken bislang
abgekaufte Menge an „Apotheken Umschau“-Exemplaren künftig nicht
reduziert werde. 

Schon das Landgericht München I hatte im Dezember 2019 entschieden,
dass der Wort & Bild Verlag damit seine marktbeherrschende Stellung auf
dem Markt für Apothekenkundenzeitschriften missbräuchlich ausnutzt. 

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil am 28. Januar 2021 (VI-U
(Kart) 4/20) dieses Urteil in allen Punkten bestätigt. Die Revision zum
Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Auch das Oberlandesgericht
sieht es als erwiesen an, dass der Wort & Bild-Verlag seine
marktbeherrschende Stellung missbraucht und kartellrechtswidrig handelt.
Es störte sich vor allem daran, dass der Wort & Bild-Verlag durch die
Bedingungen für Digitalangebote im Wesentlichen seine Marktanteil aus
Quasi-Monopolzeiten weiterhin sichern wollte. Eine Rechtfertigung dafür,
das vergünstigte Digitalangebot an die Menge der bislang abgenommenen
Exemplare der Apotheken Umschau zu knüpfen, ist auch aus Sicht des
Oberlandesgerichts München nicht ersichtlich. Es stützte seine
Argumentation u.a. auf die jüngsten Entscheidungen des EuGH zu Intel und
des BGH zu Facebook.

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