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Gleiss Lutz und Rohnke Winter erringen für Daimler erste höchstrichterliche Entscheidung zum LKW-Kartell

25. September 2020 – Im Rahmen der Schadensersatzklagen zum LKW-Kartell, die die Gerichte
seit mehreren Jahren beschäftigen, hat der Kartellsenat des
Bundesgerichtshofs am vergangenen Mittwoch eine erste viel beachtete
Entscheidung getroffen.

Gegenstand des Verfahrens beim Bundesgerichtshof war ein Urteil des OLG
Stuttgart aus dem April 2019, das der Klägerin dem Grunde nach
Schadensersatzansprüche zugesprochen und sich dabei auf eine
weitreichende tatsächliche Vermutung gestützt hatte, wonach die Preise
für Lastkraftwagen aufgrund des festgestellten Informationsaustauschs
zwischen den LKW-Herstellern überhöht gewesen sein sollen. Das Urteil
war das erste obergerichtliche Urteil zum LKW-Kartell überhaupt und galt
insbesondere auf der Seite der zahlreichen Klägerkanzleien als
vermeintlich richtungsweise Entscheidung.

Nach einer mehr als vierstündigen und sehr intensiv geführten
mündlichen Verhandlung entschied der Bundesgerichtshof zugunsten von
Daimler. Das Urteil des OLG Stuttgart wurde aufgehoben und die Sache zur
neuen Verhandlung dorthin zurückverwiesen. Die Entscheidungsgründe des
Revisionsurteils liegen noch nicht vor. Fest steht aber bereits jetzt,
dass der BGH die Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts durch das
Berufungsgericht für rechtsfehlerhaft erachtet hat. Das Verfahren
beginnt damit wieder von vorne.

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