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Gleiss Lutz wehrt Schadensersatzansprüche gegen die Südzucker AG im Zusammenhang mit dem „Zuckerkartell“ ab

22. Oktober 2020 – Ein Gleiss Lutz-Team hat die Südzucker AG vor der 33. Zivilkammer des
Landgerichts Köln erfolgreich in drei Verfahren zur Abwehr von
Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem „Zuckerkartell“
vertreten. 

Die Kläger hatten neben der Südzucker AG auch die Zuckerhersteller
Nordzucker sowie Pfeifer & Langen auf Schadensersatz in Millionenhöhe
verklagt. Sie sind der Ansicht, aufgrund vom Bundeskartellamt 2014 mit
Bußgeldern geahndeter Kartellrechtsverstöße der drei Hersteller
jahrelang zu viel für Verarbeitungszucker bezahlt zu haben. 

Das Gericht wies die Klagen nun in erster Instanz ab, da nicht mit
deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden
könne, dass die kartellrechtswidrigen Absprachen bei Verarbeitungszucker
zu erhöhten Preisen geführt haben.

Geklagt hatten im ersten Verfahren die Aachener Printen- und
Schokoladenfabrik Henry Lambertz GmbH & Co. KG, im zweiten Verfahren
u.a. die heristo AG und im dritten Verfahren das Klagevehikel
Zuckerkartell-Geschädigte Klage GmbH & Co. KG, sowie die Zentis GmbH &
Co. KG und die Molkereien J. Bauer GmbH & Co. KG., Ehrmann AG und
Gropper GmbH & Co. KG. Die Verfahren sind noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen.

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