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Gleiss Lutz wehrt Schadensersatzansprüche von Retail Cartel Damage Claims SA (CDC) gegen die Südzucker AG im Zusammenhang mit dem „Zuckerkartell“ ab

Stuttgart, 3. Februar 2021 –
Ein Gleiss Lutz-Team hat die Südzucker AG vor der 18. Zivilkammer des
Landgerichts Hannover erfolgreich in einem Verfahren zur Abwehr von
Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem „Zuckerkartell“
vertreten. 

Die Klägerin Retail Cartel Damage Claims SA hatte sich von direkten und
indirekten Zuckerabnehmern Schadensersatzansprüche abtreten lassen und
hat diese in dreistelliger Millionenhöhe gerichtlich geltend gemacht.
Neben der Südzucker AG sind auch die Zuckerhersteller Nordzucker sowie
Pfeifer & Langen verklagt. Die Klägerin ist der Ansicht, die Zedenten
hätten aufgrund vom Bundeskartellamt 2014 mit Bußgeldern geahndeter
Kartellrechtsverstöße der drei Hersteller jahrelang zu viel für
Haushalts- und Verarbeitungszucker bezahlt. Das Gericht wies die Klage
nun in erster Instanz ab, weil die Abtretungen wegen mehrerer Verstöße
gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig seien und die Klägerin
daher nicht aktiv legitimiert sei.

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