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Hengeler Mueller beim Bundesverfassungsgericht gegen „Berliner Mietendeckel“ erfolgreich

Berlin, 15. April 2021 –
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig und nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute auf Antrag von 284 Abgeordneten des Deutschen Bundestages entschieden. Damit gilt in Berlin für das Mietrecht wieder uneingeschränkt das Bürgerliche Gesetzbuch. Der „Mietendeckel“ sah ein fünfjähriges Verbot von Mietanpassungen und ein Einfrieren auf gesetzlich festgeschriebene Quadratmetermieten vor, die von der Wohnlage und vom Wohnkomfort weitgehend unabhängig waren.

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