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Hengeler Mueller berät MAN beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out mit TRATON

Berlin, 30. Juni 2021 –
Die Hauptversammlung der MAN SE hat am 29. Juni 2021 auf Verlangen der Hauptaktionärin TRATON SE die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die TRATON SE gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der damit im Zusammenhang stehende Verschmelzungsvertrag zwischen der MAN SE als übertragendem Rechtsträger und der TRATON SE als übernehmendem Rechtsträger wurde am 14. Mai 2021 abgeschlossen. Das Wirksamwerden der Verschmelzung und des Squeeze-out erfordert die Eintragung in die zuständigen Handelsregister.

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