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Hengeler Mueller vertritt Drillisch erfolgreich gegen unberechtigte Preiserhöhung von Telefónica

Frankfurt am Main, 21. Dezember 2020 –
Die Drillisch Online GmbH („Drillisch“), eine Gesellschaft im 1&1 Drillisch Konzern, hat im Rechtsstreit gegen Telefónica Germany GmbH & Co. OHG („Telefónica“) einen Erfolg erzielt.

Telefónica hatte Ende 2018 unter Bezugnahme auf die Kosten aus der Frequenzauktion 2015 die Vorleistungspreise unter dem zwischen den Parteien bestehenden MBA MVNO-Vertrag einseitig rückwirkend erhöht. Telefónica hat Drillisch einen zusätzlichen Betrag in Höhe von rund EUR 64 Millionen (netto) in Rechnung gestellt. Drillisch hat die Preiserhöhung als unberechtigt zurückgewiesen.

Der zuständige Schiedsgutachter hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass die geltend gemachte Preisanpassung im geprüften Zeitraum (bis 2020) in voller Höhe unberechtigt ist. Die Preiserhöhung ist wirkungslos und führt nicht zu Zahlungspflichten von Drillisch. Zugleich hat der Schiedsgutachter die Berechnungsmethode für etwaige künftige Preisanpassungsforderungen von Telefónica unter Berufung auf die Zuschlagspreise in der Frequenzauktion 2015 zugunsten von Drillisch verbindlich festgelegt.

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