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Kein Vergaberechtsverstoß bei 440.000 Euro-Auftrag für Luca-App: Heuking vertritt das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich in Nachprüfungsverfahren

Düsseldorf, 6. Mai 2021 –
Der Auftrag an den Betreiber der Luca-App für ein elektronisches Kontaktverfolgungssystem ist rechtmäßig vergeben worden. Dies hat die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vorgestern (4. Mai 2021.) entschieden. Dr. Martin Schellenberg und Marc Philip Greitens, beide Rechtsanwälte bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg, haben das Land Mecklenburg-Vorpommern im Nachprüfungsverfahren vertreten.

Ein Luca-Konkurrent hatte die Auftragsvergabe gerügt und Berücksichtigung im Verfahren gefordert. Die Kammer hat den Antrag zurückgewiesen und festgestellt: Der Auftrag ist auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Markterkundung erteilt worden. Das Land hatte für diese Markterkundung in- und ausländische Anbieter geprüft.

Die Software des Antragstellers musste nicht berücksichtigt werden, weil sie die Mindestanforderungen an ein elektronisches Kontaktverfolgungssystem nicht erfüllt. Von einer europaweiten Ausschreibung konnte das Land ausnahmsweise absehen, weil das System dringend für die geplanten Öffnungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern benötigt wurde. Außerdem wurde der Auftrag nur für eine Laufzeit von zehn Monaten vergeben.

Zum Hintergrund: Das Vergaberecht stellt hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Direktvergaben, um Manipulationen und unwirtschaftliche Beschaffungen zu verhindern. Zuletzt haben 16 Vergaberechtler dies insbesondere für Aufträge im Corona-Umfeld in Nordrhein-Westfalen eingefordert.

Die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern hat daher in ihrem 30-seitigen Beschluss besonders sorgfältig geprüft, ob die Vergabe rechtmäßig erfolgt ist. Im Ergebnis hat sie die Rechtmäßigkeit bejaht. Die Kammer hat der Landesverwaltung bescheinigt, dass sie ihre Entscheidung auf ein transparentes und gut dokumentiertes Verfahren gestützt hat. 

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