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Mayer Brown baut Kartellrechtspraxis mit Christian Horstkotte und Dr. Johannes Weichbrodt aus

Düsseldorf/Frankfurt am Main, 30. November 2020
Die internationale Anwaltskanzlei Mayer Brown baut ihre deutsche und europäische Kartellrechts- und Litigationpraxis sowie den Standort Düsseldorf mit dem Zugang eines Teams um die Partner Christian Horstkotte und Dr. Johannes Weichbrodt aus. Beide wechseln zum 1. Januar 2021 zusammen mit drei Associates von der internationalen Kanzlei Baker McKenzie zu Mayer Brown.

Christian Horstkotte ist spezialisiert auf die Beratung zu komplexen Fusionskontrollverfahren und Kartelluntersuchungen vor deutschen und EU-Wettbewerbsbehörden. Er war zuletzt knapp 10 Jahre Partner und Leiter der deutschen Kartellrechtspraxis von Baker McKenzie und hat bei einigen der größten Verfahren im Kartellrecht der letzten Jahre beraten. Auch bei Mayer Brown wird er die Leitung und den Ausbau dieser Praxisgruppe übernehmen und dies von den Standorten Düsseldorf und Brüssel aus steuern.

Dr. Johannes Weichbrodt verfügt über umfassende Erfahrung im Kartellrecht. Er berät Mandanten bei globalen Kartell- und Compliance-Untersuchungen mit Schwerpunkt in der Automobil- und Schwerindustrie sowie dem Konsumgüter- und Einzelhandelssektor. Ein Kernaspekt seiner Arbeit ist die Unterstützung ausländischer Unternehmen in Lateinamerika bei ihren Compliance-Bemühungen.

Dr. Guido Zeppenfeld, Office Managing Partner Deutschland: „Mit Christian Horstkotte verstärkt einer der führenden Experten im Kartellrecht unsere global führende Antitrust & Competition-Praxis. Die Expertise von Dr. Johannes Weichbrodt im Bereich Compliance rundet dies optimal ab. Damit erweitern wir die kontinentaleuropäische Abdeckung in diesem Bereich signifikant und sind in der Lage, unseren Mandanten eine integrierte Beratung vor Wettbewerbsbehörden weltweit anzubieten. Die Ergänzung spiegelt wider, wie stark die Nachfrage unserer Mandanten nach europäischer Expertise im Kartellrecht ist. Wir freuen uns sehr, dass wir diese beiden renommierten Partner für uns gewonnen haben.“

„Für Mayer Brown eine Kartellrechtspraxis in Deutschland aufzubauen und auf europäischer Ebene zu positionieren, ist eine reizvolle Aufgabe und bietet enormes Potential“, kommentiert Christian Horstkotte den Wechsel zu Mayer Brown. Dr. Johannes Weichbrodt ergänzt: „Die Bedeutung internationaler Aspekte im Kartellrecht wird weiter zunehmen. Die Zusammenarbeit mit dem renommierten globalen Antitrust-Team von Mayer Brown ist eine ideale Plattform, unsere Erfahrung einzubringen.“

Mit den beiden Partnern wechseln auch die Associates Teresa Gerhold, Matthias Jannausch und Prof. Dr. Eugen Wingerter zu Mayer Brown.

Mayer Browns Wachstumsstrategie in Deutschland zeigt sich deutlich im Ausbau zentraler Beratungsbereiche. Neben Christian Horstkotte und Dr. Johannes Weichbrodt hat die Sozietät jüngst mit Bernina Butt (Banking & Finance), Ulrich Helm (Litigation) und Dr. Hagen Köckeritz (Arbeitsrecht) weitere renommierte Spezialisten und erfahrene Berater als Partner gewonnen.

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