„Quadratisch. Praktisch. Gut.“ – Dr. Andreas Schabenberger, Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek verdeutlicht am Beispiel von Ritter Sport den Reiz und die Herausforderungen des IP-Bereichs.

Dr. Andreas Schabenberger ist seit 2018 Equity Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek am Stuttgarter Standort und im Bereich IP, Media & Technology tätig. Sein Fokus liegt auf den Gebieten des Markenrechts, Designrechts, Urheberrechts und Wettbewerbsrechts. Er und sein Team waren federführend bei der Entscheidung, dass die Ritter Sport Schokolade die einzige quadratische Schokolade bleiben darf – ein perfektes Beispiel, wie wichtig der Schutz und die Verteidigung von Marken sind.

Jungen Jurist*innen, die sich für das Rechtsgebiet Intellectual Property interessieren, empfehle ich: Machen Sie ein Praktikum oder eine Referendarstation in einer Kanzlei im Bereich IP, um die Arbeit in diesem Gebiet in der Praxis kennenzulernen.

2020 hat der BGH in letzter Instanz entschieden, dass die Ritter Sport Schokolade die einzige quadratische Schokolade bleiben darf. Milka hatte jahrelang versucht, die Marke kippen zu lassen. Sie haben Alfred Ritter in diesem Prozess vertreten. Was war das Herausforderndste an diesem langjährigen Prozess?

Das Herausforderndste an diesem Rechtsstreit war die ungewöhnliche Länge von mehr als zehn Jahren. Eine weitere Herausforderung bestand darin, dass Milka im Laufe des Verfahrens mehrmals die Begründung für die angebliche Löschungsreife der dreidimensionalen Marke von Ritter gewechselt hat.

In den mehr als zehn Jahren, die das Verfahren gedauert hat, sind fünf Entscheidungen ergangen. Im Jahr 2014 hat das Deutsche Patent- und Markenamt den Löschungsantrag mit der ersten Entscheidung zurückgewiesen. Das Bundespatentgericht hat im Jahr 2016 die Löschung der dreidimensionalen Marke von Ritter angeordnet. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 aufgehoben und das Verfahren an das Bundespatentgericht zurückverwiesen, um über weitere Löschungsgründe zu entscheiden. Im Jahr 2018 hat das Bundespatentgericht mit seiner zweiten Entscheidung den Löschungsantrag zurückgewiesen und im Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung bestätigt und den Löschungsantrag von Milka endgültig zurückgewiesen.

Grundsätzlich kann eine Marke nicht geschützt werden, wenn sie nur aus einer Form besteht, die der Ware ihren wesentlichen Wert verleiht. Warum ist das bei der quadratischen Ritter Sport Schokolade gerade nicht der Fall?

Nach § 3 Abs 2 Nr. 3 MarkenG sind Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, die ausschließlich aus Formen bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2020 die Feststellung des Bundespatentgerichts bestätigt, dass die quadratische Form der Verpackung der Tafelschokolade „Ritter SPORT“ im Vergleich zu Verpackungen in Rechteckform keinen relevanten künstlerischen Wert hat und dass sich die quadratische Form nicht wesentlich von der für Tafelschokolade üblichen Rechteckform abhebt. Mit anderen Worten: die quadratische Form der Verpackung verleiht der Tafelschokolade „Ritter SPORT“ keinen wesentlichen Wert. Der Bundesgerichtshof hat schon in seiner ersten Entscheidung vom 18. Oktober 2017 festgestellt, dass es sich bei Tafelschokolade um eine Ware handelt, deren primärer Zweck der Verzehr ist. Und für den Verzehr sind ausschlaggebend der Geschmack und die Zutaten der Tafelschokolade. 

Als Markenrechtlicher kämpfen Sie schon seit vielen Jahren an der Seite von Ritter für deren quadratische Marke. Wie ist es zu diesem Mandat gekommen?

Für Ritter bin ich seit rund 20 Jahren anwaltlich tätig. Die ersten Mandate für Ritter habe ich während meiner Zeit in der Kanzlei Gleiss Lutz erhalten und bearbeitet.

Sie haben sich 2017 Heuking angeschlossen und damit die IP-Praxis der Kanzlei wesentlich verstärkt. Was war ausschlaggebend für den Wechsel zu Heuking?

Ausschlaggebend für den Wechsel zu Heuking waren mehrere Faktoren. Wichtig war mir, dass Heuking eine der großen deutschen wirtschaftsberatenden Kanzleien ist. Wichtig war mir zudem, dass Heuking eine große und innerhalb der Kanzlei wichtige IP-Praxis hat. Wichtig war mir auch, dass Heuking eine unternehmerisch geprägte Kanzlei ist, die Wert darauf legt, den Anwält*innen Freiräume für die Entwicklung ihrer Dezernate zu geben.

Wie ist Heuking im Bereich Intellectual Property aufgestellt? Wie hat sich die IP-Praxis bei Heuking in den letzten Jahren entwickelt und was sind die Zukunftspläne?

Mit derzeit 52 Anwält*innen im Bereich IP decken wir die ganze Bandbreite vom Patentrecht über das Markenrecht, das Designrecht und über das Urheberrecht und bis zum Wettbewerbsrecht ab. Wir haben im Bereich IP zudem große Expertise an den Schnittstellen zum IT-Recht und zum Datenschutzrecht. Der Bereich IP ist bei Heuking in den letzten Jahren gewachsen und er soll auch künftig weiterwachsen.

Was ist für Sie an dem Bereich IP so reizvoll generell?

Der Bereich IP ist für mich deshalb reizvoll, weil IP von neuen Ideen unserer Mandanten und tatsächlichen Entwicklungen angetrieben wird und das nicht nur im Patentrecht. So waren beispielsweise die Möglichkeiten, die das Internet für die Benutzung von Marken oder für die Werbung geschaffen hat, vor einigen Jahren noch nicht vorstellbar. Der Bereich IP wird zudem in besonderer Weise durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung geprägt.Besonders reizvoll und herausfordernd ist es zudem, beim Schutz und der Verteidigung von Marken mitzuhelfen, insbesondere bei so bekannten Marken wie die von Ritter.

Welche Fähigkeiten sollte man – neben entsprechender juristischer Qualifikation – als Rechtsberater*in mitbringen, um im IP-Bereich erfolgreich zu sein?

Um im Bereich IP erfolgreich zu sein, muss man Interesse und Freude an den Produkten der Mandanten haben sowie an der technischen Entwicklung und auch an der laufenden rechtlichen Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber und die Rechtsprechung. Dies gilt jedoch nicht nur für den Bereich IP, sondern lässt sich generell auf alle Bereiche übertragen. Interesse und Spaß an der Materie ist in jedem Bereich wichtig.

Warum ist Heuking aus Ihrer Sicht eine ideale Kanzleiadresse für den Berufseinstieg im Bereich IP?

Der Berufseinstieg im Bereich IP bei Heuking eröffnet die Möglichkeit, Erfahrungen über die gesamte Bandbreite des IP zu sammeln. Es gibt interessante Schnittstellen zum IT-Recht und zum Datenschutzrecht, sodass ein umfangreicher Einblick geboten werden kann. Auf der Grundlage dieser breiten Ausbildung wird dann über kurz oder lang eine Spezialisierung auf Teilgebiete des IP erfolgen. Neben der breiten Ausrichtung bieten wir natürlich spannende und namhafte Mandate. Über eines davon haben wir heute bereits gesprochen. 

Wie sehen die Karrierebegleitung und Aufstiegschancen im Bereich IP bei Heuking aus?

Die Themen Karrierebegleitung und Aufstiegschancen im Bereich IP unterscheiden sich im Grunde nicht sonderlich zu andere Bereichen bei Heuking. Es gibt ein klares Karrierekonzept, welches die Entwicklungsmöglichkeiten und die dafür notwendigen Schritte darlegt. Der Karrierepfad kann individuell gestaltet werden, bei Heuking gibt es kein Up-or-Out. Unterstützung bei der Entwicklung gibt es natürlich sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene. Heuking bietet ein Mentoringprogramm und ein ausgereiftes Weiterbildungsangebot im Rahmen der Heuking Academy, welches jedem Mitarbeitenden zur Verfügung steht, um den individuellen Zielen näher zu kommen. Hinzukommen natürlich individuelle Förderungen, z.B. durch Unterstützung bei Fachanwaltschaften. 

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