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Von Heuking erstrittene Urteile durch BGH bestätigt

Düsseldorf, 29. Juli 2021 –
Die Kläger haben Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit der Begebung einer Anleihe der Scholz AG in den Jahren 2012 und 2013 mit einem Emissionsvolumen von insgesamt EUR 182,5 Millionen geltend gemacht. 

Die Scholz AG war ein traditionsreiches Familienunternehmen und weltweit im Bereich des Recyclings und des Schrotthandels tätig, inzwischen gehört sie zu einer chinesischen Unternehmensgruppe. Die Klagen richteten sich gegen die früheren Vorstände und Gesellschafter der Scholz AG sowie die Rechtsnachfolgerin der Scholz AG, die Scholz Holding GmbH.

Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Ellwangen im Oktober 2018 eine Sammelklage sowie zahlreiche Einzelklagen abgewiesen. Die hiergegen größtenteils eingelegten Berufungen wurden im Juli 2019 vollumfänglich durch das OLG Stuttgart zurückgewiesen. Das OLG hatte in seinen Urteilen auch ausdrücklich festgestellt, dass keine Prospektfehler oder sonstigen Pflichtverletzungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Begebung der Anleihe vorlagen. Die Urteile hatten daher in mehrfacher Hinsicht die Rechtsauffassung der Beklagten bestätigt. Die Revision hatte das OLG nicht zugelassen.

Hiergegen hatten die Kläger in fünf Verfahren, darunter auch die Sammelklage, Nichtzulassungsbeschwerden eingelegt. Diese wurden nun im Juli 2021 sämtlich zurückgewiesen. Damit sind die klageabweisenden Urteile rechtskräftig. 

Die früheren Vorstände und Gesellschafter der Scholz AG wurden in der ersten und zweiten Instanz von Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf unter Federführung von Managing Partner Dr. Andreas Urban sowie seiner Partnerkollegin Sandra Kalthoff und in der Revisionsinstanz von Herrn Dr. Hall vertreten.

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