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Als deutsche Juristin ins Silicon Valley: Annick Fuchs berät Tech-Start-ups und sorgt für frischen Wind in der Anwaltsszene

Annick Fuchs, Gründerin fuchslaw

Annick Fuchs, Gründerin von fuchslaw, berät Tech-Start-ups mitten aus dem Silicon Valley heraus. Ihre Klienten profitieren von Fuchs‘ Doppellizensierung in USA und Deutschland als Anwältin und ihrer einzigartigen Perspektive: Sie kennt nicht nur die Unternehmens- und Kanzleiseite, sondern auch die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Welche Chancen das Silicon Valley Jurist*innen bietet und wie man hier Fuß fasst, erzählt die Anwältin im Interview. 

„Der Unternehmergeist im Silicon Valley ist ansteckend. Man bekommt Lust, selbst zu gründen“, sagt Annick Fuchs, die es in ihrer Position als Director Legal bei Paypal vor einigen Jahren nach Kalifornien verschlägt. Als Anwältin, die sowohl in Deutschland als auch in den USA zugelassen ist, übernimmt sie den Produkt- und Marketing-Bereich North America/Global – bis sie entscheidet, selbst zu gründen: „Nach sieben Jahren im Konzern wurde mir klar, dass ich in die Start-up-Welt will. Mein Traum war es, jungen Gründern und passionierten Start-ups zu helfen.“ Fuchs gründet fuchslaw Inc. – auch, um für frischen Wind zu sorgen.

„Ich berate zu wichtigen Regulierungen, Lizenzen, Verbraucherschutzrecht, Datenschutz und so weiter. Hier kann viel schiefgehen, zum Beispiel wenn zum Launch Lizenzen fehlen. Das wird teuer.“

Die Juristin weiß, wovon sie spricht: Als Associate bei Freshfields hat sie die Kanzleiseite kennengelernt. „Start-ups brauchen eine individuelle juristische Beratung, die deren Entwicklungsphasen berücksichtigt“, so Fuchs. „Das bieten Großkanzleien nicht immer. Hier sitzen brillante, hochspezialisierte Köpfe, die in der Gründungsphase meist jedoch (noch) nicht gebraucht werden. Diese Lücke habe ich geschlossen und schneide meine Beratung passgenau auf Start-ups zu.“ Fuchslaw berät mit drei Schwerpunkten: „Der erste ist eine Spezialisierung auf Fintech-Start-ups. Egal, ob sich das Unternehmen im Bereich Zahlungen, Hypotheken oder Banking etablieren will – ich berate zu wichtigen Regulierungen, Lizenzen, Verbraucherschutzrecht, Datenschutz und so weiter. Hier kann viel schiefgehen, zum Beispiel wenn zum Launch Lizenzen fehlen. Das wird teuer.“

Auch die Vertragsgestaltung, zum Beispiel mit Zahlungsverkehrsdienstleistern, übernimmt Fuchs. „Ich helfe dabei, das Start-up aus der Asche zu heben – auch auf White-Label-Basis, wenn noch keine eigene Lizenz vorliegt.“ Darüber hinaus ist die Anwältin Ansprechpartnerin für alle Tech-Start-ups, die bei der Firmengründung Unterstützung brauchen. „Gründungsform, Firmenstandort, Personalrekrutierung, Equity-Incentive-Programme, Arbeitsverträge – das sind nur einige der Themen“, so Fuchs. 

„Ich begleite Start-ups durch alle Lebensphasen. Die Zusammenarbeit ist enger und proaktiver als mit einer externen Wirtschaftskanzlei.“

„Letztlich spielt auch das Thema Funding eine große Rolle. Hier begleite ich die Start-ups bei Vertragsverhandlungen – von Angel-Investments bis zu Seed- und Serias-A-Finanzierungen“, erklärt die Juristin. „Danach übernehmen meist Wirtschaftskanzleien und Investoren – oder Start-ups werden so groß, dass sie eine interne Rechtsabteilung aufbauen.“ Die Juristin setzt auf kontinuierliche Unterstützung: „Ich komme nicht erst bei konkreten Problemen dazu, sondern begleite das Start-up durch alle Lebensphasen. Mögliche Baustellen gehe ich proaktiv und vorausschauend an. Die Zusammenarbeit ist enger als mit einer klassischen Kanzlei.“ Annick Fuchs‘ dritter Tätigkeitsschwerpunkt: Expansionen.

„Da ich als Anwältin in Deutschland und Kalifornien zugelassen bin, kann ich sowohl amerikanischen Start-ups, die nach Europa expandieren wollen, als auch deutschen Start-ups, die in die USA möchten, bei ihrer Expansion helfen – gerade für Fintechs kann das sehr spannend sein.“ Fuchs kennt nicht nur juristisch beide Seiten, sondern auch kulturell: „Ich merke immer wieder, dass es deutschen Start-ups hilft, eine deutsche Ansprechpartnerin in den USA zu haben, die nicht nur das Amerikanische Gründungs-, Steuer- und regulatorische Recht kennt, sondern auch zwischen Kulturen und Denkweisen vermitteln kann.“

„Die amerikanischen Gründer leben eine Macher-Mentalität, während die Deutschen gern kritisch hinterfragen.“

„Es gibt schon einige kulturelle Unterschiede. Für mich war es anfangs eine große Herausforderung, meine Denkweise abzulegen“, so Fuchs. „Ich kam als deutsche Anwältin in ein amerikanisches Unternehmen, um amerikanische Themen zu bearbeiten – Als Deutscher versucht man oft gleich zu optimieren, die Effizienz zu steigern während in den USA bei Doppelbearbeitung schlicht eben zusammen gearbeitet wird.“ Aber die Juristin „pivotete“ schnell und wurde so schnell hoch angesehen: Meine Erfahrung zählte. Alle bekommen hier dieselbe Chance. Das hat mich sehr inspiriert.“ Auch die Mentalität deutscher und amerikanischer Gründer*innen unterscheidet sich aus Fuchs‘ Perspektive: „Die Amerikaner sind Macher, die sich selbstbewusst präsentieren und schnell in die Umsetzung gehen. Die Deutschen sind kritischer, hinterfragen – vor allem auch Autoritäten. Eine gute Eigenschaft, die jedoch beim Gründen hinderlich sein kann. Gerade wenn man kein Experte ist und den Prozess so ausbremst.“

„Juristen sind mit ihrem analytischen Talent wertvoll für Gründerteams und helfen dabei, dass Start-ups rechtlich sauber aufgestellt sind.“

Apropos Gründung: Welche Chancen bietet die Start-up-Szene konkret für Jurist*innen? „Wer als Inhouse-Jurist in ein Start-up geht, muss gerade in einer frühen Gründungsphase damit rechnen, dass das Gehalt schmaler ist. Dafür erhält man meistens Mitarbeiterbeteiligungen. Natürlich besteht dabei immer die Gefahr, dass eine Geschäftsidee nicht erfolgreich ist“, so Fuchs. „Man kann aber auch Glück haben: Der General Counsel von Ebay gehörte zu den ersten Angestellten und hat heute aufgrund seiner Unternehmensbeteiligung finanziell ausgesorgt.“ Ohne eine gewisse Risikobereitschaft geht es nicht, weiß die Anwältin: „Juristen sind oft risikoscheu und Bedenkenträger. Auf der anderen Seite haben sie analytisches Talent und finden sich schnell in komplexe Themen ein. Das macht sie zu wertvollen Gründungsmitgliedern für Tech-Start-ups. Schließlich ist es ein großer Vorteil, von Anfang an rechtlich sauber aufgestellt zu sein – das sehen auch Investoren gern.“

Grundsätzlich gilt für Jurist*innen, die es in die amerikanische Start-up-Szene zieht: Offenheit ist Grundvoraussetzung. „Man sollte in die neue Kultur eintauchen – privat und im Unternehmenskontext. Dafür muss man die eigene Prägung hinterfragen, und vielleicht auch über Bord werfen können“, so Annick Fuchs.

„In der Tech-Szene geht es um gute Ideen, nicht um Status.“

Die Juristin genießt ihre Arbeit im Silicon Valley und insbesondere im Tech-Umfeld: „Ich bin damals zu Paypal gegangen, weil mich die A-bis-Z-Betreuung von der Entwicklung bis zur Markteinführung gereizt hat. Diesen Einblick hat man aus Kanzleiperspektive nicht“, sagt Fuchs. „Ich habe festgestellt, dass Tech mein absolutes Wunsch-Umfeld ist – weil es um gute Ideen geht, nicht um Status. Es geht um smartes Arbeiten, nicht um langes. Es geht um Innovation und Ergebnisse. Dabei ist man von sehr intelligenten Leuten umgeben.“ Und die Innovationsdichte ist im Silicon Valley so hoch wie nirgends: „Das Ökosystem an Start-ups und Investoren ist riesig. Und der Sweetspot aus Industrie und Talenten ist unvergleichlich: Stanford-Absolventen werden direkt als Entwickler oder Produktmanager rekrutiert.“ Ein weiterer Magnet für Talente seien Marktführer wie Google, Apple oder Netflix. „Unterm Strich kommen im Silicon Valley Talente, die richtige Infrastruktur, Investoren, Start-ups und Global Player zusammen,“ weiß die Juristin.

„Wer bereits selbst im Unternehmen war, kann Unternehmen besser beraten. Gleichzeitig hilft auch die Kanzleiperspektive.“

Wenn Annick Fuchs auf ihren Karriereweg zurückblickt, war insbesondere die Wahlstation in einer Kanzlei in Los Angeles während ihres Referendariats weichenstellend: „Dort habe ich gehört, dass man das Bar Exam machen kann – und die Möglichkeit habe ich genutzt. So habe ich das amerikanische Rechtssystem kennengelernt, Berührungsängste verloren und schließlich hatte ich bei Paypal den Vorteil, genauso amerikanische Anwältin zu sein, wie meine Kollegen.“ Auch wenn der Schritt in die Selbständigkeit, gerade in einem anderen Land, eine Herausforderung war – ihre beruflichen Stationen haben Fuchs das perfekte Rüstzeug mitgegeben: „Ich denke, dass man Unternehmen besser beraten kann, wenn man selbst bereits im Unternehmen gearbeitet hat und die Strukturen und Prozesse kennt“, so die Juristin. „Andersherum hilft es, in einer Kanzlei bereits rechtlich hochspezialisiert gearbeitet zu haben, wenn man Inhouse-Juristin wird. Heute kann ich all diese Perspektiven bei fuchslaw vereinen – und meine Klienten profitieren davon.“

Wir dürfen auf weitere Einsichten gespannt sein: Fuchs schreibt neben ihrer Beratungskarriere an einer deutsch-Amerikanschen Dissertation zum Thema payments law an der Universität Berkeley und Bayreuth.

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