F

Freshfields berät Dürr bei der Emission einer Wandelschuldverschreibung

20. Oktober 2020 – Die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer hat die Dürr AG bei der Begebung von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 150 Millionen Euro beraten. Die ausschließlich bei institutionellen Investoren platzierte Wandelschuldverschreibung hat eine Laufzeit von etwa fünf Jahren, einen jährlichen Zinssatz in Höhe von 0,75 Prozent und weist eine Wandlungsprämie in Höhe von 40 Prozent bezogen auf den Referenzaktienkurs auf. Die Wandelschuldverschreibung soll in den Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Der Erlös aus der Emission soll allgemeinen Unternehmenszwecken sowie insbesondere der Finanzierung möglicher künftiger Akquisitionen sowie der Refinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten dienen.