G

Gleiss Lutz erneut erfolgreich für Blizzard Entertainment: Vertrieb von Cheat-Software für E-Sport-Spiel Overwatch ist unzulässig

Der US-amerikanische Computerspielentwickler Blizzard Entertainment hat
sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht erneut gegen die Bossland
GmbH, einen führenden Anbieter von Bot- und Cheat-Software, durchgesetzt
und ein Verbot des Vertriebs von Cheat-Software für das beliebte
E-Sport-Spiel Overwatch erwirkt. 

Blizzard gehört aufgrund der Entwicklung der Spielereihen Warcraft,
Diablo, StarCraft und Overwatch zu den erfolgreichsten
Spieleentwicklungsstudios der Welt. Das Computerspiel Overwatch wurde im
Mai 2016 vorgestellt und entwickelte sich schnell zu einem der
beliebtesten und erfolgreichsten E-Sport-Spiele weltweit. Overwatch wird
seit dem Jahr 2018 auch in der internationalen Overwatch League von
professionell-organisierten Teams gespielt.

Die Bossland GmbH hatte eine Software entwickelt und vertrieben, die
den virtuellen Helden in Overwatch Eigenschaften und Hilfsmittel zur
Verfügung stellt, die im regulären Spielverlauf nicht vorgesehen sind. 

Das Landgericht Hamburg hatte bereits 2018 zugunsten von Blizzard
entschieden. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Berufung der
Bossland GmbH mit Urteil vom 21. Oktober 2020, Az. 15 U 26/19, zurück. 

Das Hanseatische Oberlandesgericht urteilte, dass der Vertrieb von
verbotenen Hilfs- oder Schummelprogrammen für kompetitive E-Sport-Spiele
wie Overwatch wettbewerbswidrig ist. Die Verwendung von Cheat-Software
könne mit Blick auf die Reaktionen der sich regelkonform verhaltenden
Spieler erhebliche wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf den
Vertrieb von Overwatch haben. 

Bereits 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vertrieb
von Automatisierungssoftware (Bots) für World of Warcraft
wettbewerbswidrig ist.

CategoriesAllgemein