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Heuking begleitet Restrukturierung von Esprit und erwirkt Insolvenzplansanierung der Unternehmensgruppe

Mit Heuking Kühn Lüer Wojtek unter der Federführung der Heuking-Partner Dr. Marc Scheunemann, Düsseldorf, und Prof. Dr. Georg Streit, München, ist dem internationalen Modekonzern Esprit ein wichtiger Schritt zur Sanierung gelungen. 

Zusammen mit Dr. Biner Bähr (White & Case) als Sachwalter, Detlef Specovius (Schultze & Braun) als Generalbevollmächtigten sowie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat Heuking ein umfangreiches Restrukturierungskonzept entworfen und umgesetzt. 

In sechs Gläubigerversammlungen am 29. und 30. Oktober 2020 stimmten die Gläubiger mit einer großen Mehrheit den von Heuking erstellten Insolvenzplänen für sechs deutsche Tochtergesellschaften zu. Diese machen den wesentlichen Teil des operativen Gesellschaftsbetriebs der Esprit-Gruppe aus.

Das Amtsgericht Düsseldorf (Insolvenzgericht) hat die Insolvenzpläne am 30. Oktober 2020 bestätigt. Da kein Widerspruch gegen die Insolvenzpläne eingelegt worden ist, der eine Beschwerde begründen würde, sollten die Planbestätigungsbeschlüsse am 14. November 2020 rechtskräftig werden. Das Insolvenzgericht wird voraussichtlich bis Ende November 2020 die Beschlüsse zur Aufhebung der Insolvenzverfahren erlassen. Nach der Aufhebung der Verfahren kann Esprit wieder zum normalen Geschäftsbetrieb übergehen. Der umfangreiche Schuldenerlass für die sechs deutschen Tochtergesellschaften ermöglicht der Esprit-Gruppe, wieder durchzustarten.

Die Zustimmung der Gläubiger und die Bestätigung durch das Gericht sind entscheidende Schritte im Restrukturierungsprozess. Heuking hatte am 27. März 2020 – als Reaktion auf die Lockdowns und die umfangreichen temporären Ladenschließungen in Europa sowie Asien aufgrund der COVID-19-Pandemie – bei dem Amtsgericht Düsseldorf Schutzschirm-Verfahren für sechs deutsche Esprit-Gesellschaften erwirkt und das Amtsgericht Düsseldorf hatte am 1. Juli 2020 die Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.

Anders Kristiansen, CEO von Esprit, betont: „Der proaktive Einstieg in das Schutzschirmverfahren hat es uns ermöglicht, dass Esprit als Marke und Unternehmen erhalten bleibt. Das Team und ich freuen uns über diesen schönen Sanierungserfolg, den wir mit großer Unterstützung unseres Generalbevollmächtigten Herrn Specovius, unserer Berater von Heuking und der Sanierungsprofis von White & Case erzielen konnten.“

Nach den Insolvenzplänen bleibt die in Hongkong börsennotierte Esprit Holdings Limited weiterhin alleinige Gesellschafterin der sechs deutschen Tochtergesellschaften, die die Insolvenzpläne mit einer Plandotierung unterstützt hat. Insoweit erfolgte die Beratung der Esprit Holdings Limited durch Frank Tschentscher (Luther, Hamburg).

Neben der Bestätigung der Insolvenzpläne wurden die von Heuking für Esprit beantragten verbindlichen Auskünfte hinsichtlich der Steuerfreiheit so genannter Sanierungsgewinne für die sechs deutschen Tochtergesellschaften erteilt. In diesem Zusammenhang hat die Finanzverwaltung insbesondere die Sanierungsfähigkeit der Esprit-Gruppe geprüft.

Im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzepts unterstützt Heuking insbesondere bei der miet-und arbeitsrechtlichen Restrukturierung im Zusammenhang mit der Beendigung beziehungsweise Neuverhandlung von gewerblichen Mietverhältnissen und einhergehenden Personalmaßnahmen. 

Einen wesentlichen Schwerpunkt der rechtlichen Beratung bildete auch die enge operative und finanzielle Verzahnung der deutschen Tochtergesellschaften innerhalb der Esprit-Gruppe mit weltweit 86 Konzerngesellschaften mit zahlreichen Liefer- und Leistungsbeziehungen. Neben der Beratung in Deutschland steuert das Heuking-Team zusammen mit Partnerkanzleien die Rechtsberatung zahlreicher Esprit-Gesellschaften in über 30 Jurisdiktionen.