L

Littler | Whistle Protect eine Kooperation mit WhistleB

Hamburg, 31. März 2021 –
vangard | Littler, eine führende Kanzlei für Arbeitsrecht und das deutsche Gesicht von Littler, der weltweit größten Arbeitsrechtskanzlei, freut sich, eine Partnerschaft mit WhistleB bekannt zu geben, um seinen Mandanten in Europa ein sicheres und vertrauenswürdiges Hinweisgebersystem anzubieten.

Littler | Whistle Protect, entwickelt von WhistleB, ist ein von Unternehmen in ganz Europa genutztes Whistleblowing-System, das es Mitarbeitern ermöglicht, mögliches Fehlverhalten über ein sicheres und benutzerfreundliches Online-Tool zu melden. Das Tool bietet Arbeitgebern eine einfache Möglichkeit, mögliches Fehlverhalten aufzudecken und zu beheben. Zugleich gewährleistet es marktführende Datensicherheit und Datenschutz, um die Anonymität der Hinweisgeber und sensible Daten zu schützen. Mit der in das Tool eingebetteten Einhaltung relevanter nationaler Gesetze und EU-Regularien hilft Littler | Whistle Protect Unternehmen zudem, die geforderten rechtlichen Anforderungen einzuhalten.

Zur einheitlichen Etablierung des Whistleblower-Schutzes hat die Europäische Union im Herbst 2019 die sogenannte Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 erlassen. Sie ist am 16. Dezember 2019 in Kraft getreten und muss von den EUMitgliedsstaaten bis zum 17. Dezember 2021 im nationalen Recht verankert werden. Nach der Whistleblowing-Richtlinie sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Behörden und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verpflichtet, interne Meldewege einzurichten, über die Verstöße gegen EU-Recht gemeldet werden können. Darüber hinaus sieht die Richtlinie auch die Einrichtung externer Meldestellen durch den Bund oder die Länder vor. Die Richtlinie bietet Hinweisgebern ein Wahlrecht, an welche Meldestelle sie sich wenden.

Die Whistleblowing-Richtlinie soll durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ins deutsche Recht umgesetzt werden. Um Wertungswidersprüche zu vermeiden und Rechtssicherheit für mögliche Hinweisgeber zu schaffen, erfasst der (Referenten-)Entwurf des HinSchG nicht nur Verstöße gegen EU-Recht,

sondern auch Verstöße gegen die mit dem in der Richtlinie genannten EU-Recht korrespondierenden deutschen Regelungen, wie z.B. deutsches Umweltrecht. Zudem erfasst der Referentenentwurf das gesamte deutsche Strafrecht und sämtliche Ordnungswidrigkeiten. Dies führt im Ergebnis zu einer enormen Zahl von meldefähigen Verstößen in Deutschland. Zwingend ist diese vorgesehene Ausweitung nicht. Vielmehr nutzt der deutsche Gesetzgeber die durch die Richtlinie gegebene Möglichkeit der Erweiterung auf Verstöße gegen nationales Recht.

„Whistleblowing-Fälle sind in den letzten zehn Jahren weltweit in die Höhe geschnellt, und alles deutet darauf hin, dass dieser Trend in Zukunft noch zunehmen wird. Unternehmen brauchen eine umfassende Ressource, um sicherzustellen, dass sie sowohl die gesetzlichen Vorschriften einhalten als auch vor potenziellen Reputationsschäden geschützt sind. Auch wenn eine direkte Sanktion für den Nichtbetrieb eines internen Whistleblowing-Systems nicht zu erwarten ist, ist meine klare Empfehlung, ein attraktives Hinweisgebersystem zu etablieren, um Mitarbeiter möglichst davon abzuhalten, sich direkt an Behörden zu wenden“, sagt Dr. Thomas Griebe, Gründungsmitglied und Partner von vangard | Littler. „Als Kanzlei sind wir bestrebt, stets erstklassige technologische Lösungen für unsere Mandanten weltweit zu entwickeln und zu nutzen, und ich freue mich, Littler | Whistle Protect zu unserem bereits umfangreichen Angebot hinzuzufügen. Unsere Mandanten in Deutschland und in ganz Europa werden von den in diesem Tool integrierten Dienstleistungen stark profitieren.“

Durch Littler | Whistle Protect werden unsere Mandanten Zugang zu folgenden Möglichkeiten haben:

  • Meldekanal: Mitarbeiter können vermutetes Fehlverhalten über eine webbasierte Landing Page und einen Fragebogen melden. Der Whistleblower kann anonym bleiben und der Arbeitgeber kann sofort reagieren.
  • Fall-Management-Tool: Das Tool verwaltet Whistleblowing-Meldungen sicher und effizient, was die Entgegennahme, Überwachung und Verwaltung von Fällen erleichtert.
  • Statistiken und Berichtsgenerierung: Das Dashboard bietet einen Überblick über aktuelle und historische Daten, Status, Warnungen, Leistungsindikatoren und tiefgehende Analysen.
CategoriesAllgemein