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Claudia Knuth und Philipp Hoene von LUTZ | ABEL stehen für rechtliche Start-up-Expertise mit Innovationsanspruch

Die Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL hat in den vergangenen Jahren eine steile Wachstumskurve hingelegt – und zeichnet sich insbesondere durch Expertise in den Bereichen Venture-Capital-Finanzierung, Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht aus. Anwältin und Partnerin Claudia Knuth und Philipp Hoene, ebenfalls Anwalt und Partner, sprechen über das Alleinstellungsmerkmal ihrer Kanzlei und beleuchten das Thema Arbeit 4.0 mit Schwerpunkt auf Digitalisierung.

Claudia Knuth sitzt in Berlin, Kollege Philipp Hoene im Münchener Büro der Kanzlei LUTZ | ABEL. Eine räumliche Distanz, die im beruflichen Alltag kaum spürbar sei, sagt Knuth: „Unser Team arbeitet auch standortübergreifend sehr eng zusammen. Wir arbeiten alle auf einem extrem hohen Niveau und haben überall Expert*innen, die einander ergänzen. So leisten wir beste Beratung – ganz egal, ob man in Berlin, Hamburg, Stuttgart oder München sitzt. Philipp und ich sind zum Beispiel fast jeden Tag in Kontakt und verfolgen gemeinsame Ziele. So macht die Arbeit natürlich großen Spaß.“

„Neben Venture Capital und Gesellschaftsrecht bieten wir Arbeitsrecht, IP-Recht und Commercial-Beratung an – die ideale Kombination für die Start-up-Begleitung.“

Durch die klare Arbeitsweise und Fokussierung auf Start-ups unterscheidet sich die Kanzlei von anderen Einheiten vergleichbarer Größe, erklärt Claudia Knuth, Partnerin und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht: „Wir sind heute ein eingespieltes Team, das sich stark auf die Beratung von Investor*innen und Start-ups konzentriert hat. Wir können Anfragen schnell und effizient beantworten, weil wir alle denselben Beratungsansatz haben, immer erreichbar sind und wir jederzeit auf eine Expertin oder einen Experten zurückgreifen können, der zielgerichtet helfen kann.“ Philipp Hoene, Rechtsanwalt und Partner, spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, M&A und Venture Capital, ergänzt: „Was uns außerdem von Wettbewerbern unterscheidet ist, dass wir neben Venture Capital und Gesellschaftsrecht drei wichtige zusätzliche Rechtsgebiete abdecken: Zunächst Arbeitsrecht – damit ist jedes Start-up spätestens durch Corona in Kontakt gekommen. Dann IP-/IT-Recht, das die DNA von Start-ups sichert. Und zusätzlich die Beratung im Commercial-Bereich. Hier herrscht eine hohe Nachfrage.“ Dabei reiche es nicht, einfach nur Arbeitsrechtler*in zu sein, so der Jurist: „Man muss die Denk- und Handlungsweise von Start-ups und Investor*innen kennen, um vorab definieren zu können, in Richtung welcher Lösungen man beraten will. Und genau hier liegt unsere Stärke: Wir haben unsere Anwält*innen zu Expert*innen im Venture-Capital-Bereich entwickelt.“

„Unsere Weiterempfehlungsquote ist sehr hoch. Gerade in der Coronazeit konnten wir uns als Expert*innen für die Themen Digitalisierung am Arbeitsplatz und Homeoffice positionieren.“

Philipp Hoene beschreibt seine Arbeit mit Start-ups als stark produktbezogen. Die gefragte Expertise beinhaltet besonders marktspezifische Kenntnisse außerhalb klassischer juristischer Datenbanken. Ein Rezept, das aufgeht: „Wir werden sehr oft weiterempfohlen, was immer wieder zu spannenden Folgemandaten führt. Das haben wir auch in der Coronazeit gemerkt, in der wir stark arbeitsrechtlich in Bezug auf Kurzarbeit beraten haben. Da konnten wir uns als Profis positionieren, die wissen, wie man Kurzarbeit in Start-ups kurzfristig umsetzt“, so der Jurist. „Das hat einen enorm hohen Arbeitsumfang ausgemacht. Umso schöner, dass wir auch in Berlin arbeitsrechtlich präsent sind.“ Warum LUTZ | ABEL Arbeitsrecht und VC-Beratung verzahnt, ist laut Hoene auch eine Philosophiefrage: „Jede Kanzlei identifiziert andere Schwerpunktbereiche für sich. Da wir uns stark auf direkte Investments und Start-up-Beratung fokussieren, sind Arbeitsrecht und auch IP-Recht für uns zentral. Was in der allgemeinen Wahrnehmung oft unterschätzt wird: Start-ups sind echte Unternehmen mit entsprechenden Problemen und arbeitsrechtlichem Bedarf – und brauchen Berater*innen, die das für sie abdecken können. Auch Investor*innen sind froh, wenn sie für eine Due-Diligence-Prüfung jemanden dabei haben, der Fragen des Arbeitsrechts aufarbeiten kann.“

Der Fokus von Start-ups liegt auf anderen Themen als arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Doch das gewünschte Wachstum bringt eine Reihe an Fragen mit sich, die häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Aus Ihrer Erfahrung mit zahlreichen Start-ups weiß LUTZ | ABEL, wie wichtig die richtige Startaufstellung ist und hat das Wichtigste in einem Whitepaper zusammengefasst.

„Es geht nicht unbedingt darum, wie stark wir wachsen, sondern darum, dass unser Team gern und auf hohem Niveau bei uns arbeitet und innovative Ideen einbringt.“

Für die nächsten Jahre wünscht sich Philipp Hoene eine Kanzleientwicklung, die vor allem von der Innovationslust des Teams vorangetrieben wird: „Ich hoffe, dass wir mit Menschen wachsen, die Ideen reinbringen, Lust auf innovative Beratung haben und auch kommunizieren, wenn sie Verbesserungspotenzial sehen – dazu ermuntere ich auch alle, die neu bei uns anfangen. Eine gute Arbeitsatmosphäre lebt für mich davon, dass alle das gemeinsame Umfeld im Blick haben und angenehmer gestalten wollen.“ Er ergänzt: „Wie stark wir dadurch wachsen, ist mir gar nicht so wichtig. Entscheidend ist, dass wir weiterhin mit Anwält*innen arbeiten, die Lust auf ihren Job und hohe Qualität haben.“ Hierfür spielen Unternehmens- und Teamführung eine grundlegende Rolle – und da ist aktuell einiges im Wandel. „Die Arbeitswelt verändert sich stark – Stichwort: Arbeit 4.0“, weiß Claudia Knuth. „Dabei handelt es sich zum einen um eine intelligente Vernetzung von Mitarbeiter*innen, zum anderen um Vernetzung zwischen Team und Organisation. Daraus entsteht ein hybrides Modell, das allen erlaubt, von dort zu arbeiten, wo sie möchten.“ Die Vorteile liegen für die Juristin auf der Hand: „Flexibilität sowie das Potenzial für eine besser Work-Life-Balance.“

„Arbeit 4.0 – das bedeutet mehr Flexibilität, Agilität und -Mitarbeiter*innen, die integrale Mitglieder ihres Unternehmens werden.“

Doch was bedeutet Arbeit 4.0 in der Praxis? „Wer mit der kommenden Generation zusammenarbeiten will, muss sich als Arbeitgeber*in umstellen: Will mein Team noch von 9 to 5 arbeiten? Reicht vielleicht sogar eine Viertagewoche? Wie können wir Agilität statt alter Hierarchien leben“, so Knuth. „Man muss sich darauf einstellen, dass Mitarbeiter*innen Teil des Unternehmens werden. Damit gehen die Fragen einher, wie man Menschen beteiligen kann und wie flexible Vergütungsmodelle aussehen können. Das Ziel ist, dass das Team integraler Bestandteil einer Organisation wird und diese auch mitgestalten kann, indem proaktiv und selbstbestimmt Projekte ausgewählt und initiiert werden können – anstatt immer nur Arbeitsaufträge auszuführen.“ Die Juristin ergänzt: „Mitarbeiter*innen rücken stärker in den Mittelpunkt, können sich so besser mit ihrem Unternehmen identifizieren und sind deswegen letztlich auch produktiver und effizienter in ihrer Arbeit.“

„Die rechtliche Umsetzung von New Work ist stellenweise -herausfordernd und verlangt deswegen von Unternehmen -fundierte Konzepte.“

„Natürlich ist nicht alles von jetzt auf gleich umzusetzen“, weiß die Juristin. „Gerade im Hinblick auf agiles Arbeiten entsteht oft ein Zwiespalt zwischen dem Abbau von Hierarchien und dem arbeitsrechtlich notwendigen disziplinarischen Weisungsrecht. Auch unser Arbeitszeitrecht ist veraltet und das Datenschutzrecht kann ortsunabhängigem Arbeiten im Weg stehen. Da sind sichere technische Lösungen nötig. Deswegen kann es rein rechtlich schwierig sein, Wünschen der Mitarbeiter*innen spontan nachzukommen.“ Davon sollten sich Unternehmen jedoch nicht abschrecken lassen. Denn mit einem durchdachten Ansatz und den richtigen Eckpfeilern sei Arbeit 4.0 durchaus umzusetzen, so Knuth. Dabei war LUTZ | ABEL zunächst mit denselben Herausforderungen konfrontiert: „Inzwischen haben wir ein System integriert, das uns Remote-Arbeit ermöglicht. Außerdem haben wir in letzter Zeit so gut wie alles ins Digitale überführt“, sagt Hoene. „Deswegen lief auch in der Coronazeit alles problemlos – schließlich war die notwendige Struktur schon da.“

„Digitale Lösungen müssen für uns schnell echten Benefit in der Beratung liefern. Das erwarten nicht nur wir, sondern auch unsere Mandant*innen.“

Apropos Digitalisierung: Welche digitalen Tools und Systeme nutzt die Kanzlei konkret? „Wir beschäftigen uns mit Modellen der Contract Automation, über die weitestgehend standardisierte Dokumente schnell zur Verfügung gestellt werden. Besonders mit einer partiellen Contract Automation machen wir gerade sehr gute Erfahrungen. Grundsätzlich haben wir ein recht konkretes Anforderungsprofil“, erklärt Hoene. „Denn digitale Lösungen müssen für uns schnell echten Benefit für die Beratung liefern. Das resultiert auch aus unserer Mandant*innenstruktur – schließlich arbeiten wir im Venture-Capital-Bereich. Hier stehen digitale Lösungen zum einen im Zentrum, zum anderen sind diese Mandant*innen stark effizienzgetrieben. Und auch ich als Anwalt habe nichts davon, wenn Tools den Beratungsbedarf nicht spürbar verringern.“ Der Jurist zieht das Fazit, dass digitale Tools noch nicht in allen Bereichen wirklich simpel und effizient genug seien. „Deswegen legen wir einen Schwerpunkt auf die Bereiche, in denen es schon sehr gut läuft. Dabei merken wir, dass die Digitalisierungs-Projekte bei sehr jungen Anwält*innen besonders gut aufgehoben sind. Weil der Eifer groß ist und weil sie mit einem ganz frischen Blick bei uns einsteigen und schnell feststellen, was alles besser geht“, so der Jurist. „Das haben wir auch im Bereich Contract Automation gesehen, in den sich zwei junge Kolleginnen eingefuchst haben und sehr schnell identifizieren konnten, wovon wir als Kanzlei profitieren. Das ist ein sehr produktives Vorgehen, das wir weiterhin pflegen wollen.“

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